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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
In 4.2 der „Qualitäts- und Leistungsbeschreibung“ wird der Satz „Zugang und Nutzung für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen sind zu ermöglichen“ ersetzt durch den Satz: „Zugang und Nutzung für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen sind zu gewährleisten – entweder durch technisch-praktische Ausstattung oder durch Hilfen des Fahrpersonals.“
Begründung:
Das Wort „ermöglichen“ nimmt die Verkehrsbetriebe nicht deutlich genug in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auch tatsächlich den ÖPNV in Anspruch nehmen können. Deswegen das „gewährleisten“ mit der Hinweise gebenden Ergänzung.
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