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Landkreis Havelland
Der Kreistag
Antrag
für die Sitzung
Beratungsfolge | Sitzungstermin | |||
AnträgeKreistag | 29.03.2010 | |||
Einreicher:Fraktionen des Kreistages
Betreff:
Überprüfung der Kreistagsabgeordneten, des Landrates und der kommunalen Wahlbeamten des Landkreises Havelland auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR
Beschlussvorschlag:
Die Bundesbeauftragte wird gebeten, sämtliche Post in dieser Angelegenheit persönlich und vertraulich an den Kreistagsvorsitzenden, Herrn Jürgen Bigalke, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow zu senden.
Über die Ergebnisse wird der/die Abgeordnete jeweils zeitnah informiert.
Bei der Beurteilung des Einzelfalls sind Besonderheiten, wie Dauer und Intensität, Zeitpunkt und Grund der Aufnahme und der Beendigung einer Tätigkeit für das ehemalige MfS einzubeziehen.
Nach erfolgter Anhörung und Würdigung aller bekannten Gegebenheiten spricht der Ältestenrat eine Empfehlung aus. Diese bedarf der Zweidrittelmehrheit im Ältestenrat.
Rathenow, 2010-02-
Fraktionsvorsitzende SPD | Fraktionsvorsitzender CDU | Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen | ||
Fraktionsvorsitzender FDP | Fraktionsvorsitzender BAUERN PLUS | Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. |
Begründung:
Die letzte Überprüfung der Mitglieder des Kreistages erfolgte im Jahr 1998. Neben dem seit dieser Zeit stattgefundenen personellen Wechsel spricht auch die Forschungstätigkeit der BStU für eine erneute Überprüfung der Mitglieder des Kreistages, sowie des Landrates und der kommunalen Wahlbeamten.
In Anbetracht der in § 21 Abs. 3 StUG normierten Frist, besteht noch bis zum 31.12.2011 die Möglichkeit der Überprüfung von Mitgliedern kommunaler Vertretungskörperschaften und kommunaler Wahlbeamter. Die Antragsteller sind sich darin einig, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Havelland ein Anrecht darauf haben, über eine etwaige Tätigkeit für das MfS oder das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei informiert zu werden.
Kreistagsabgeordnete, die erst nach dem 12.01.1990 das 18. Lebensjahr vollendeten, werden nicht überprüft.
Das beigefügte Einzelblatt (Anlage 1) ist dem Kreistagsvorsitzenden unaufgefordert und ausgefüllt bis spätestens zum 16.04.2010 zurückzugeben.
Anlage/Einzelblatt
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