Kreistags-Fraktionschef Doepner warnt vor TTIP

Das geplante Freihandels-Abkommen TTIP ist für den grünen Kreistags-Fraktionschef Felix Doepner  "ein großer Schritt zu einem gemeinsamen Markt - allerdings ohne gemeinsame Demokratie". Er warnte in der Kreistagssitzung im April in Rathenow davor, dass Umwelt- und Verbraucherschutz sowie soziale Standards auf dem Spiel stehen. "Dazu ist die kommunale Gestaltungshoheit im gesamten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge bedroht".

05.05.15 –

Das geplante Freihandels-Abkommen TTIP ist für den grünen Kreistags-Fraktionschef Felix Doepner  "ein großer Schritt zu einem gemeinsamen Markt - allerdings ohne gemeinsame Demokratie". Er warnte in der Kreistagssitzung im April in Rathenow davor, dass Umwelt- und Verbraucherschutz sowie soziale Standards auf dem Spiel stehen. "Dazu ist die kommunale Gestaltungshoheit im gesamten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge bedroht".

Felix Doepners Rede im Wortlaut:

 

Bei den aktuell debattierten Abkommen zum Freihandel geht es um mehr als nur um Zölle oder technische Standards. TTIP z.B. (dasselbe gilt für das fertig verhandelte CETA) ist nicht bloß ein Freihandelsabkommen, sondern vor allem ein großer Schritt zu einem gemeinsamen Markt, aller-dings ohne gemeinsame Demokratie.
Umwelt- und Verbraucherschutz und soziale Standards stehen auf dem Spiel, dazu ist  die kommunale Gestaltungshoheit im gesamten Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge bedroht.
Das ganze bisherige Verhandlungsverfahren ist aber vor allem undemokratisch und gefährdet Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Denn die demokratisch gewählten Parlamente und ihre Abgeordneten sind von den Verhandlungen bislang systematisch ausgeschlossen. Sie dürfen nicht mitverhandeln, beraten und entscheiden, sondern dürfen nur am Ende, wenn das Verhandlungsergebnis vorliegt, dazu nur JA oder NEIN sagen. Das erinnert mich doch sehr an die Putin-Demokratie in Moskau. Lobby-gruppen aus Großindustrie und Wirtschaftsverbänden sitzen in Beratergremien mit am Tisch. Die Kommunen jedoch, die am Ende von dem Verhandlungsergebnis in ihrer Gestaltungsfreiheit stark betroffen sein werden, haben keine Möglichkeit, über ihre gewählten kommunalen Verbandsvertreter mitzureden und Einfluss zu nehmen.
Auch wenn die Verträge in Kraft getreten sind, sollen die Lobbyverbände von Industrie und Wirtschaft weiterhin das vertragliche Recht haben, die weitere rechtliche Entwicklung in ihrem Interesse zu steuern. Und zwar ist eine sogenannte „Regulatorische Kooperation“ vorgesehen. Die bedeutet: Schon zu einem frühen Zeitpunkt der Gesetzgebung soll es interessierten Lobbyverbänden durch ”frühe Informationen zu geplanten Gesetzen“ möglich sein werden, Rückmeldung zu gesetzlichen Regulierungsvorhaben zu geben. Diese Rückmeldung soll bei den Gesetzgebungsvorhaben ”berücksichtigt werden” (Artikel 6). Damit können Unternehmenslobbyisten zwar keine Gesetzesvorhaben verhindern, aber durchaus frühzeitig Widerstand anmelden und sich auf die Blockade von – aus ihrer Sicht lästigen Gesetzesinitiativen – vorbereiten. Die bedeutet, dass, wenn etwas neu zu regeln ist, schon vor der politisch-parlamentarischer Befassung beispielsweise die EU-Kommission sich nicht nur mit den politischen Stellen in den USA, sondern auch mit den interessierten Lobbyverbänden beiderseits des Atlantik zu beraten hat.
Und mit den in den Freihandelsabkommen vorgesehenen Investor-Staats-Schiedsgerichten wird für internationale Investoren eine Privatjustiz ge-schaffen, die unabhängig von unseren demokratischen Rechtssystemen agieren darf. Intransparent, ohne Möglichkeit auf Revision und nur für internationale Investoren zugänglich kann zukünftig jede staatliche Regelung und jedes Gesetz zu einer Klage führen. Es drohen horrende Strafen und sie führen zur willfährigen Anpassung von Gesetzen an die Wünsche der Investoren. Unsere rechtsstaatliche Ordnung wird unterlaufen.
Das sind alles Vertragsbestandteile, die unsere kommunale Gestaltungs-freiheit auf undemokratischem Wege einschränken.
Wir Grüne sind überzeugt: Nur fairer Handel ist freier Handel. Es ist un-demokratisch, wenn ein Vertragswerk Privilegien für Konzerne vorsieht und damit gleichzeitig Nachteile für die mittelständische Wirtschaft schafft sowie hohe Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Umwelt und eben für die Kommunen in ihrer demokratischen Gestaltung der Daseinsvorsorge.

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