Baumschutzsatzung für den Landkreis Havelland

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, rechtzeitig vor dem Auslaufen der Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg eine Baumschutzsatzung für den Landkreis Havelland zu erlassen.

Zu diesem Zweck wird die Verwaltung den Entwurf einer solchen Satzung erstellen. Dieser Entwurf soll vor Beschlussfassung im Kreistag zunächst im zuständigen Ausschuss beraten werden.

Begründung:

Nach derzeitiger Kenntnis wird die Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg zum Jahresende 2009 auslaufen. Es kann sein - ist jedoch noch ungewiss - dass sie um ein weiteres Jahr verlängert werden wird, weil noch viele Kommunen und Landkreise keine eigene Baumschutzsatzung haben.

Kommunen und Landkreise ohne eigene Baumschutzsatzung fallen in den Geltungsbereich der Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg. Im Landkreis Havelland sind dies die Außenbereiche aller Kommunen und:

-          die Stadt Rathenow

-          die Gemeinde Milower Land

-          das Amt Rhinow und

-          das Amt Nennhausen.

Der Geltungsbereich der Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden erstreckt sich in der Regel auf den bebauten Bereich bzw. auf den Geltungsbereich der Bebauungspläne. Für den Außenbereich gilt die Baumschutzverordnung des Landkreises oder -wenn nicht vorhanden- die des Landes Brandenburg.

Die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße verfügen bereits über eigene Baumschutzsatzungen. Diese Baumschutzsatzungen gelten jeweils für das Gebiet des Landkreises, jedoch nicht für Städte und Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung und auch nicht für Wald. Der genaue Geltungsbereich wird in der jeweiligen Satzung definiert.

Der Vollzug der Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg fällt in die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde. D.h. eine eigene Baumschutzsatzung für den Landkreis Havelland wird keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Landkreis nach sich ziehen. Aufgrund der bisherigen Praxis ist von einer ausreichenden Sachkenntnis im Landkreis auszugehen.

Grundlage für Baumschutzsatzungen ist das Naturschutzgesetz des Landes Brandenburg. Schutzzweck ist die Erhaltung des Baumbestandes, insbesondere

1. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und wegen seiner besonderen Bedeutung für den Erlebnis- und Erholungswert von Landschaften;

2. auf Grund seiner ökologischen Funktionen für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts;

3. wegen seiner Bedeutung als Lebensstätte wild lebender Tierarten;

4. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (wie Luftverunreinigung, Staub, Lärm) sowie im Sinne einer Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas.

Die besondere Bedeutung des Baumbestandes für den Erlebnis- und Erholungswert der Landschaft zeigt auch die herausragende Wichtigkeit für die weitere Entwicklung des Tourismus im Landkreis Havelland auf. Die Alleen Brandenburgs und das durch alten Baumbestand geprägte Landschaftsbild sind ein wichtiges Kapital, das erhalten werden muss.

Aufgrund der aktuellen Rechtslage erarbeitet der BUND Brandenburg zur Zeit eine Musterbaumschutzverordnung für Landkreise. Es wäre wünschenswert, diese Musterbaumschutzverordnung als Grundlage für die Beratung über eine Baumschutzsatzung für den Landkreis Havelland heranzuziehen.

Welche Auswirkungen das Fehlen einer solchen rechtlichen Regelung haben kann, lässt sich erahnen, wenn man sich die Auswirkungen der lediglich gelockerten Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg von 2004 genauer betrachtet (s. hierzu Baumschutzevaluierung des Nabu und des BUND aus dem Jahr 2006).

 

Falkensee, den 11. Juni 2009

 

Dr. Dorothea Staiger

Fraktionsvorsitzende

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