Bestellung von sachkundigen Einwohner/innen

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreistagsverwaltung wird gebeten, ein Verfahren zur Wahl der sachkundigen Einwohner für die freiwilligen Ausschüsse nach folgendem Verfahren vorzubereiten und durchzuführen.

Die sachkundigen Bürger/innen werden vom zuständigen Ausschuss gewählt und dem Kreistag zur Ernennung vorgeschlagen.
Dazu wird von der Kreisverwaltung ein Aufruf zur Bewerbung veröffentlicht. Interessenten sollen ihre Kurzbewerbungen (max. 1 DIN A 4 Seite) mit ihren für die Ausschussarbeit inhaltlichen Erfahrungen und Qualifikationen einreichen.
Auf der Grundlage dieser Kurzbewerbungen - gegebenenfalls mit persönlicher Vorstellung im Ausschuss - findet eine geheime Wahl durch die Ausschussmitglieder statt. Jedes Ausschussmitglied kann so viele Benennungen vergeben, wie Sitze im betreffenden Ausschuss zu vergeben sind. Aus dem Ergebnis wird eine Liste in der Reihenfolge der Stimmenanzahl erstellt, die dem Kreistag als Grundlage für die Ernennung der sachkundigen Bürger/innen und der Nachrücker/innen dient.

Begründung:
Sachkundige Einwohner haben im Gegensatz zu den Abgeordneten kein Stimmrecht in den Ausschüssen. Rechtlich ist es deshalb möglich, hier eine anderes Verfahren als eine Besetzung nach Parteienproporz zu wählen. Eine öffentliche Ausschreibung und Bewerbung bietet eine Chance für mehr aktive Bürgerbeteiligung und kann der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenwirken. Zudem könnte auf diesem Weg zusätzlicher externer Sachverstand für die Arbeit des Kreistages gewonnen werden, der den Parteien bisher nicht zugänglich ist. Da die Ausschussbesetzung mit sachkundigen Einwohnern für die kommenden 6 Jahre jetzt festgelegt wird, erscheint eine Verzögerung um etwa 2 Monate unerheblich.



Dr. Dorothea Staiger
Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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