30.09.16 –
Baumschutz in Falkensee
Erklärung zu den Änderungsanträgen der Fraktion Grüne/ABÜ zur Baumschutzsatzung
Falkensee, die Gartenstadt am Rande von Berlin ist eine grüne Stadt. Das macht auch einen Großteil ihrer Attraktivität aus, wie der starke Zuzug beweist. Doch wie lange wird es noch so bleiben? Trotz einer im Jahr 2004 hart erkämpften, verhältnismäßig strengen Baumschutzsatzung heulen in den letzten Jahren immer häufiger die Sägen und es werden Baumfällungen beklagt, oft sogar in der Vegetationsperiode. Nun soll genau diese Baumschutzsatzung weiter gelockert werden, obwohl aus anderen Gemeinden bekannt ist, dass nach der Lockerung der Genehmigungspflicht für Fällungen noch mehr Bäume fallen.
Die Fraktion Grüne/ABÜ nimmt dies nicht hin und schlägt folgende Änderungsvorschläge für die Neufassung der Satzung vor.
Die Regelung für Ausnahmegenehmigungen (d.h. Fällungen während der Vegetationsperiode) ist in den letzten Jahren verschärft worden. Laut einem Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Berlin OVG 11 S.26.13 dürfen Bäume während der Vegetationsperiode nur gefällt werden, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Ein genehmigter Bauantrag für ein privates Bauvorhaben ist dafür nicht ausreichend. Damit auch in Falkensee nicht mehr so viele Bäume in der Brutzeit gefällt werden, beantragen wir, dass dieser Passus auch in die Falkenseer Baumschutzsatzung übernommen wird.
Weiterhin wollen wir, dass die Pflanzliste überarbeitet wird. In der Pflanzliste sind die Arten beschrieben, die als Nachpflanzungen eingesetzt werden. Sie sollte vorrangig Pflanzen enthalten, die den Verlust des gefällten Baumes auch in absehbarer Zeit ausgleichen können. Die aktuelle Pflanzliste enthält aber auch Arten, die sehr langsam wachsen und nur maximal 2 Meter groß werden.
Wir setzen uns für konsequente Nachpflanzungen ein. Für jeden gefällten Baum soll mindestens ein Neuer gepflanzt werden. Laut der neuen Satzung kann allerdings auch vorhandener Jungbaumbestand als Nachpflanzung anerkannt werden. Dies widerspricht für uns dem Satzungsziel, da der Verlust so nicht ausgeglichen wird. Die Fraktion Grüne/ABÜ setzt sich dafür ein, dass vorhandener Jungbaumbestand nur anerkannt wird, wenn er nicht mehr als 12 Monate vor Beantragung der Fällgenehmigung gepflanzt wurde. Natürlich muss der Baum den Mindestqualitäten entsprechen und in der Pflanzliste als Baumart aufgeführt sein.
Bäume tragen wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas bei und sind wichtige Faktoren für Klimaschutz und Artenvielfalt. Unser Ziel ist es, den Baumbestand in Falkensee zu erhalten, zu schützen und auszubauen. Eine Baumschutzsatzung, die dies auch ernsthaft unterstützt, ist dafür unerlässlich.
Falkensee, d. 26.9.2016
In der Sitzung der SVV am 28.9.2016 sind alle unsere Änderungsanträge abgelehnt worden.
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