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22.09.15 –
Präambel:
Artikel 1 GG:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Millionen Menschen sind vor Krieg, Unrecht und Armut auf der Flucht. Das deutsche Volk hat selbst Erfahrungen als Täter aber auch als Opfer. Unabhängig von der Bewertung, wer an den Krisen in Teilen der Welt haupt- oder mitverantwortlich ist, bleibt festzustellen, dass Männer, Frauen und Kinder millionenfach zu Opfern werden. Auch diese Menschen, die wir persönlich nicht kennen, haben einen Anspruch auf Würde. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg, aber auch die Regeln des Zusammenlebens unserer demokratischen Gesellschaft und unsere ethischen und christlichen Werte verpflichten jeden einzelnen von uns, als Teil des deutschen Staatsvolkes die Würde und die Rechte anderer Menschen so zu verteidigen wieunsereeigenen.Menschen, die Zuflucht in Deutschland, in Brandenburg und im Havelland suchen, sind zu allererst mit Respekt und ohne Einschränkung menschenwürdig zu behandeln.
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Kreistages beschließen:
Da aber Resolutionen nicht die erheblichen, praktischen Herausforderungen von Unterbringung und notwendiger Betreuung vor Ort lösen, einschließlich Verwaltungs- und Rechtsprobleme, richtet der Kreistag Havelland nachfolgende Forderungen an Bund und Land, um abweichend von bisherigen Normen und Vorschriften vor Ort angemessen und zielführend handeln zu können:
Angemessene Finanzausstattung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Schaffung von Unterbringung und Grundbetreuung von Flüchtlingen.
Da die Flüchtlinge nicht nur menschenwürdig untergebracht und versorgt werden müssen, ist es auch notwendig, dass Bund und Land die materiellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine qualifizierte Betreuung sichergestellt werden kann.
Bund und Land haben sicherzustellen, dass die Asylverfahren in der Erstentscheidung deutlich beschleunigt werden, dass die Verwaltungsgerichte bei eingelegten Widersprüchen personell in die Lage versetzt werden, sehr zügig Entscheidungen zu treffen und die Ausländerbehörde des Landkreises muss da, wo das Land in der Verantwortung steht, so unterstützt werden, dass ausreisepflichtige Personen auch tatsächlich ausreisen.
Schlussbemerkung:
Zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 und 2009, aber auch bei der Hilfe für Griechenland haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat innerhalb einer Woche wichtige Beschlüsse und Gesetze beraten, beschlossen und in Kraft gesetzt.
Bei der Rettung von Menschenleben und bei der Sicherung der Menschenwürde sollte diese Schnelligkeit auch möglich sein.
Rocco Buchta Michael Koch Hans-Hermann Schultze
Fraktionsvorsitzender Fraktionvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Andrea Johlige Felix Doepner Kai Gersch
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Dr. Burkhard Schröder
Landrat
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