
05.06.23 –
Mit einem gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen & Jugendbündnis, SPD, CDU, FDP, die Linke und Freie Wähler wurde in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2023 ein wegweisender Beschluss für unsere Stadt gefasst. Gemeinsam wurde der von der grünen Fraktion initiierte Antrag zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans beschlossen, um die Wärmeversorgung Falkensees nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Angesichts steigender Energiepreise und der Bedeutung des Klimaschutzes gewinnt die Wärmeplanung zunehmend an Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Daseinsvorsorge in unserer Stadt. Private Haushalte stellen mit 56% den größten Anteil am Gesamtenergieverbrauch Falkensees. Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht eine Reduktion der Treibhausgase bis 2030 um 65% und bis 2040 um 88% im Vergleich zu 1990 vor. Bis 2045 soll die Nettotreibhausgasneutralität erreicht werden.
Der kommunale Wärmeplan umfasst eine ganzheitliche Strategie, die in mehreren Schritten bis 2045 darauf abzielt, den kommunalen Wärmebedarf aus erneuerbaren Energien zu decken. Dazu gehört eine Bestandsanalyse, in der der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch erfasst werden. Des Weiteren wird eine Potenzialanalyse durchgeführt, um die lokal verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärmepotenziale zu ermitteln.
Ein wichtiger Bestandteil des Plans ist ein Zielszenario, das beschreibt, wie die Deckung des kommunalen Wärmebedarfs schrittweise bis 2045 aus erneuerbaren Energien erreicht werden kann. Hierbei werden auch die erforderlichen Versorgungsstrukturen berücksichtigt. Zudem beinhaltet der Plan einen strategischen Fahrplan mit konkreten Maßnahmen und Prioritäten für mindestens zwei Fokusgebiete sowie eine Verstetigungsstrategie.
Die Einführung des kommunalen Wärmeplans soll den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit bieten. Hausbesitzer in Straßenzügen und Wohnvierteln, die zukünftig mit kommunaler Wärme versorgt werden, können sich auf die energetische Ertüchtigung ihrer Häuser konzentrieren, anstatt über den Einbau einer individuellen Wärmepumpe nachzudenken. Eine verbindliche Festlegung der Maßnahme im Plan gibt den Eigentümern die Möglichkeit, den Energieeffizienzstandard ihrer Häuser zu verbessern.
Um die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans zu unterstützen, wird bis Ende 2023 eine Fördermittelbeantragung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen.
Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist noch eine freiwillige Aufgabe in Brandenburg und wird bis Ende 2023 mit einer erhöhten Förderquote von 90% unterstützt, danach nur noch mit 60%. Falls die kommunale Wärmeplanung in Zukunft zur Pflichtaufgabe in Brandenburg wird, ähnlich wie in Baden-Württemberg, könnte die Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten, entfallen.
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