
02.08.21 –
Nach der Wende hatte Falkensee noch viele Sandstraßen. Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches muss eine Stadt diesen Zustand über kurz oder lang beenden, denn die Grundstücke an diesen Straßen gelten rechtlich nicht als ordnungsgemäß erschlossen. Mit einem Masterplan hat Falkensee sich im Jahr 2011 vorgenommen, dies nach und nach zu tun – sprich: die Anliegerstraßen nach heutigem Standard zu bauen. Nach dem bundesweit geltenden Baugesetzbuch werden die Anwohner mit bis zu 90 Prozent an den Kosten beteiligt. Diesen Rahmen hat die Stadt Falkensee voll ausgeschöpft. Man machte es sich leicht: Der „Masterplan“ rief zuerst Straßen in Gebieten auf, wo das Bauen relativ leicht und preiswert war. Am Schluss blieben die Straßen übrig, die besonders schlechten Baugrund haben, nur einseitig angebaut sind, so dass die Kosten nur auf wenige anliegende Grundstücke verteilt werden können oder aus anderen Gründen teuer waren. Die steigenden Baukosten der letzten Jahre kamen hinzu. So sind die durchschnittlichen Kosten für die Anlieger in den letzten Jahren um ca. 60 % gestiegen.
Eine gemeinsame Initiative der Fraktionen von B90/Die Grünen, CDU, Linke, Freie Wähler und FDP will besonders hoch belastete Straßenanlieger entlasten. Aus dem Bauausschuss heraus wurde dazu die IBAfF, ein interfraktioneller Arbeitskreis, gebildet.
Im ersten Schritt wurde der sogenannte „Kriterienkatalog“ überarbeitet, um beim Bau der Straßen kostengünstigere Alternativen anbieten zu können. Gerd Gunkel, der für unsere Fraktion in der IBAfF mitarbeitet sagt dazu: „Einerseits müssen unsere Anliegerstraßen sicher sein – für Kinder, Senioren, Fußgänger, Menschen mit Behinderung. Deswegen haben wir in den letzten Jahren fast ausnahmslos darauf bestanden, dass Gehwege gebaut werden. Andererseits muss man den Planern auch Spielraum geben, um funktionale Lösungen auszuarbeiten und gleichzeitig möglichst Kosten zu sparen“.
In einem zweiten Schritt wurde ein komplexes Dämpfungsmodell für die Anliegerbeiträge entwickelt, das deutschlandweit einmalig ist. In einem zweistufigen Modell sinkt die prozentuale Beteiligung der Anwohner, wenn die Anliegerbeiträge 15.000 bzw. 20.000 pro 1000-qm-Grundstück übersteigen erst auf 70 und dann auf 30 Prozent. Im Gegenzug steigt jeweils der Kostenanteil der Stadt. So werden die Anwohner der teuren Straßen entlastet, aber die Mehrbelastungen für den kommunalen Haushalt in Grenzen gehalten.
Der Kriterienkatalog wurde im Mai 2021 in der SVV beschlossen. Die Satzung für die Anliegerbeiträge im August 2021.
Stand März 2023: Leider hat Bürgermeister Müller die Satzung „beanstandet“, d.h. der Kommunalaufsicht beim Landkreis zur Entscheidung vorgelegt. Die gab ihm Recht. Nun klagt die SVV, die die entlastende Satzung ja mit Mehrheit beschlossen hat, gegen den Kreis vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam. Ausgang offen.
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