07.09.18 –
Beschlussvorschlag Bienenweiden:
Auf geeigneten kreiseigenen Flächen werden sobald wie möglich bienen- und insektenfreundliche Blühpflanzungen angelegt und erst nach erfolgter Aussamung gemäht. Im Internet und auf Informationstafein vor Ort soll die Anlage erklärt werden.
Sachverhalt:
Von den fast 600 Wildbienen-Arten in Deutschland steht rund die Hälfte auf der Roten Liste. Dabei sind Blüten besuchende Insekten unentbehrlich für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen. Sie sichern unter anderem landwirtschaftliche Erträge und damit unsere Ernährung.
Laut Welternährungsorganisation sind weltweit rund zwei Drittel unserer Nahrungspflanzen auf Bestäuber angewiesen. Honigbienen, Wildbienen und Schmetterlinge sichern den Bauern und Kleingärtnern eine gute Obsternte und unseren Imkern den Honig. Siedlungsgebiete sind oft letzte Rückzugsorte für bedrohte Arten, die in der Agrarlandschaft keinen Lebensraum mehr finden. Der Landkreis kann hier gemeinsam mit anderen Verantwortung für den nachhaltigen Artenschutz übernehmen, indem er z. B. Grünflächen, Straßenbegleitgrün und vergleichbare Freiflächen als Nützlingslebensraum und Bienenweide gestaltet.
Es ist zu wenig bekannt, dass Rollrasen, hübsch anzusehende Hybridpflanzen/Gehölze, Thujahecken und vergleichbar pflegeleichte Pflanzen den Insekten den Lebensraum nehmen und dass deshalb bei allen Pflanzungen, auch bei den Straßenbäumen, verstärkt auf deren Bienenfreundlichkeit geachtet werden sollte. Linde, Ahorn und einige Obstbaumarten sind dafür geeignet, viele andere Baumarten nicht.
Beschlussvorschlag Pestizideinsatz:
Bei zukünftigen Verpachtungen kreiseigener Flächen wird der Pächter vertraglich verpflichtet, auf den Einsatz von Pestiziden bei der Nutzung der Flächen zu verzichten. Wenn vom Bewuchs der Flächen gesundheitliche Gefahren ausgehen, kann die Kreisverwaltung Ausnahmen von dem Pestizid-Verbot genehmigen.
Sachverhalt:
Laut Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage A-0068/18 wird zwar bei der Eigenbewirtschaftung kreislicher Flächen auf die Ausbringung von Glyphosat verzichtet, jedoch gibt es keine vertraglichen Vorgaben für die verpachteten Flächen. Das soil geändert werden. Über 40.000 Tonnen Pestizide belasten jährlich in Deutschland die Umwelt, Tendenz steigend. Für viele Tier- und Pflanzenarten sind Pestizide jedoch ein Verhängnis. Nicht nur unerwünschte Wildkräuter und Schadinsekten werden beseitigt, sondern auch Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und Nützlinge wie Fledermäuse, Singvögel, Kröten und Igel. Entweder töten und schädigen Pestizide Nutzinsekten und Wildkräuter direkt oder sie dezimieren ihren Lebensraum und ihre Nahrung. In Deutschland und auch in Brandenburg hat dies bereits zu einem dramatischen Verlust der Artenvielfalt beigetragen.
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