Stellungnahme zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans F17A „Zentrum Campus“

14.10.22 –

Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Stadtverordnete sind wir direkt durch Entscheidungen und Beschlüsse an der Entwicklung unserer Stadt beteiligt. Oft ist es dabei schwierig, alle Belange und Interessen gleichermaßen zu berücksichtigen und Kompromisse müssen sorgfältig ausgehandelt und abgewogen werden, um so den Grundsatz aus unserem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) zu wahren: Gemeinsam gestalten. Zusammen wachsen. Besser leben. Falkensee 2030.

Die Innenstadtentwicklung ist dabei ein wichtiges Ziel: hier kommen die Menschen aus Falkensee zusammen, hier präsentiert sich die Stadt auch für Besucher*innen und vermittelt in konzentrierter Form auch die Leitziele unserer Stadtentwicklung.

Der Bebauungsplan (BPlan) F17A ist dabei einer der wichtigsten innerstädtischen BPläne. Hier geht es um den Gutspark, die öffentlichen Gebäude wie die Bibliothek und die Neue Stadthalle, die Bebauung der Bahnhofstraße und die Zukunft der Alten Stadthalle.

Umso überraschender kam nun für uns die kurzfristige und vorher nicht im Stadtentwicklungs- oder Bauausschuss besprochene Auslegung des BPlans mit einer Frist, die für uns fast unbemerkt verstrichen wäre. Der Umweltbericht wurde ohne merkliche Änderungen auf das neueste Datum gesetzt, obwohl nach wie vor das Bauvorhaben darin nicht detailliert beschrieben wird. Eine Stellung-nahme der Unteren Naturschutzbehörde oder des Landesamts für Umwelt liegt nicht vor.

Ganz konkret wurden an uns nun Bedenken bezüglich des Schutzes des Naturdenkmals ‚Alte Eiche‘ (Kataster des Landes Brandenburg 0073B) herangetragen. Die Eiche, die kaum zu übersehen ist, wenn man sich im Gutspark in Richtung Alte Stadthalle wendet, ist eines der wenigen übrig gebliebenen eingetragenen Naturdenkmäler in unserer Stadt. Sie thront mit ihren Ästen bereits mächtig über dem Bestandsgebäude, das nun nach Wegfall des Denkmalschutzstatus abgerissen werden soll.
Laut Bundesnaturschutzgesetz §28 sind eingetragene Naturdenkmäler „(1) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
(2) Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.“

Während die Stadt Falkensee also im nächsten Jahr ihre 100-Jahrfeier begehen wird, ist die Eiche mit ihren 170 Jahren schon wesentlich länger prägend für ihre Bewohner*innen und stellt damit eine historisch wichtige Bedeutung für das Erscheinungsbild unserer Stadt dar. Wir fordern, dass diese historische Bedeutung und der rechtliche Schutzstatus von den Stadtverordneten Falkensees anerkannt und gewürdigt wird.

Mag der Abriss der Alten Stadthalle noch gelingen, ohne die Eiche zu schädigen, ist der Neubau auf der gleichen Baulinie wie die Alte Stadthalle geplant, nur um einiges höher. Da die Äste bereits über das alte Gebäude ragen, ist unklar, wie das neue Gebäude überhaupt an dieser Stelle errichtet werden kann, ohne dass Äste abgesägt werden müssen oder das notwendige Außengerüst in den Ästen aufgestellt werden muss, und so ein Arbeiten am Gebäude unmöglich macht.

Da weiter davon auszugehen ist, dass die Wurzeln der Eiche den gleichen Umfang haben wie die Krone, ist beim Bau einer Tiefgarage davon auszugehen, dass diese Wurzeln gekappt werden und der Baum so stark geschädigt, dass er in seiner Standfestigkeit beeinträchtigt wird. Beim Bau der Tiefgarage ist eine monatelange Grundwasserabsenkung erforderlich. Dieses beständige Abpumpen von Wasser wird auch die umliegenden Flächen trockenlegen und somit der Eiche das zum Überleben notwendige Wasser abgraben und sie weiter schwächen.

Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg für die Verkehrssicherungspflicht bei Naturdenkmälern eine eigene Regelung (§ 29 BbgNatSchAG):

„(4) Einer Befreiung bedarf es abweichend von § 28 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht für Maßnahmen, die der Feststellung oder Beseitigung einer von einem Naturdenkmal ausgehenden Gefahr dienen. Die Maßnahmen sind der zuständigen Naturschutzbehörde spätestens drei Werktage vor der Durchführung, bei gegenwärtiger, erheblicher Gefahr unverzüglich, anzuzeigen.“

Durch die beschriebenen Schädigungen und die daraus folgende mögliche Umsturzgefahr kann also eine Fällung des Naturdenkmals ohne Einwilligung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden.
Dann wäre aber nicht nur die Eiche verschwunden, sondern, wie es die Planung ja bereits vorsieht, auch alle anderen Bäume, die momentan um die Alte Stadthalle herum wachsen. Statt umgeben von Grün zu sein, wenn man jetzt durch den Gutspark läuft, wird an dieser Stelle nun ein vierstöckiges Gebäude mit erleuchteten Fenstern in den Gutspark strahlen. Die Tiefe, die das Grün erzeugt hat, wird gleichermaßen mit dem historischen Ambiente verschwunden sein und ein Neubau wird den Park dominieren.

Dieses Bild ist nicht, was wir unter dem Leitziel unseres INSEK verstehen: „Falkensee erhält und stärkt den grünen Charakter“.

Um die Eiche und unser historisches Stadtbild zu schützen, fordern wir:

  • Eine fachgerechte Untersuchung der aktuellen Lage anhand der geplanten Bebauung und einer Neuvermessung der geschützten Eiche.
  • Information und Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde in die Bebauungspläne und daraufhin Einschätzung und realistische Durchführbarkeit der Schutzmaßnahmen.
  • Daraus folgend eine mögliche Verschiebung der Baugrenze um wenige Meter, um den Schutz der Eiche zu gewährleisten.
  • Überwachung der Baumaßnahmen durch eine*n Baumsachverständigen

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Falkensee | SVV-Fraktion Falkensee

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