12.03.18 –
Die Fragen und Antworten im Wortlaut:
1. Welche Erkenntnisse hat der Landrat über den Einsatz von Glyphosat auf kreiseigenen Flächen, auch ggf. auf verpachtetem Land?
Landrat Lewandowski: Der Landkreis Havelland hat insgesamt 45,1834 ha kreiseigene Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung (Acker und Grünland) verpachtet. Zum Einsatz von Glyphosat auf diesen Flächen liegen in den Ämtern keine Informationen vor. Auf den nichtverpachteten Flächen wird durch den Landkreis Havelland kein Glyphosat ausgebracht.
2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um den Einsatz von Glyphosat zu verringern oder ganz zu vermeiden?
Landrat Lewandowski: Für den Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes ist der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg zuständig. Dieser ist beim Landesamt Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung angesiedelt. Generell handelt es sich bei Glyphosat um ein zulässiges Pflanzenschutzmittel, welches dementsprechend auch im Landkreis Havelland zum Einsatz kommt. Für die Landwirtschaftsbetriebe besteht keine Meldepflicht oder Ähnliches dem Landkreis gegenüber. Es kann demzufolge keine Aussage über das Ausmaß der Anwendung getroffen werden. In den jeweiligen Landwirtschaftsbetrieben liegen jedoch Ackerschlagkarteien vor, in denen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dokumentiert wird. Ab und zu werden Verstöße gegen die festgesetzten Anwendungsbestimmungen bei der Ausbringung von Glyphosat angezeigt, die zur weiteren Bearbeitung dem Pflanzenschutzdienst übergeben werden. Im letzten Jahr gab es zwei solcher angezeigten Verstöße, wobei Glyphosat auch auf Ackerrandstreifen und Wege verbracht wurde. Hierbei handelte es sich nicht um kreiseigene Flächen.
3. Welche Planungen gibt es für den zukünftigen Einsatz von Glyphosat auf kreiseigenen Flächen, ggf. verpachtetem Land?
Landrat Lewandowski: Auf den nichtverpachteten Flächen wird durch den Landkreis Havelland auch zukünftig kein Glyphosat ausgebracht. Die Pachtverträge enthalten keine speziellen Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
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