Grüne Havelland

Kreisverband Havelland

Umwelt und Klima

- Erhalt des Waldcharakters von Schönwalde (keine weitere Verdichtung durch Mini
  Grundstücke kleiner 750 qm und auch keine Erhöhung der überbaubaren Grundfläche von
  jetzt 140 qm; konsequentes Umsetzen der Baumschutzsatzung § 6 Ausnahmen verschärfen;Baumschutz vor Einschlag)

- Nordumfahrung muss verhindert werden

- Müllkippe entsorgen !

- Wasserqualität des Badesees Strandbad Schönwalde Siedlung verbessern

- Renaturierung Schönwalder Fließ - Erhalt und Pflege der Alleen (z.B. durch rechtzeitiges Nachpflanzen)

- Binnendünen Kennzeichnen und Erhalten ( Was ist eigentlich eine Binnendüne? )

- Grabensystem schützen und wiederherstellen

- Bürgersolaranlage

- Energiesparmassnahmen der Gemeinde (öffentliche Gebäude/ Ausbau von energiesparender Straßenbeleuchtung)

§ 6
Ausnahmen ( Genehmigungstatbestände )
(1) Die Behörde kann auf Antrag von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten Ausnahmen von den Verboten des § 3 zulassen, wenn das Verbot:
1. zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit den öffentlichen Interessen, insbesondere dem Zweck der Schutzausweisung vereinbar ist, oder
2. eine nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstückes sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann.
3. Eine Ausnahme soll zugelassen werden, wenn
a) der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte aufgrund von Rechtsvorschriften verpflichtet ist, den geschützten Landschaftsbestandteil zu entfernen oder zu verändern, und er sich nicht in zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann,
b) von dem geschützten Landschaftsbestandteil Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können,
c) der geschützte Landschaftsbestandteil krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, oder
d) die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils aus überwiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.
(2) Ausnahmen sind bei der Behörde schriftlich mit Begründung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Baumbestandsplan mit Foto beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Landschaftsbestandteile nach Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind. Die Behörde kann auf Kosten des Antragstellers die Beibringung eines Gutachtens (hinsichtlich des Zustands des Baumes) durch einen Baumgutachter verlangen.
Die Entscheidung über einen Ausnahmeantrag ist schriftlich zu erteilen. Sie kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere einem Widerrufsvorbehalt verbunden werden. Die Genehmigung soll auf zwei Jahre nach der Bekanntmachung befristet werden. Auf Antrag kann die Frist um jeweils ein Jahr verlängert werden.
(3) Während der Zeit vom 15.03. - 15.09. eines jeden Jahres ist die Beseitigung der geschützten Landschaftsbestandteile nach dem § 34 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) verboten. Sollen während dieser Zeit geschützte Landschaftsbestandteile zerstört oder beseitigt werden, so ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Behörde zu beantragen.

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Baumschutz Satzung der Gemeinde Schönwalde-Glien als PDF

Termine

Mitgliederversammlung des RV Westhavelland

 Regionalverband Westhavelland  Veranstaltungshinweis
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81. Falkenseer Frauenstammtisch

von Petra Budke, Ursula Nonnemacher und Ulrike Legner-Bundschuh

 Veranstaltungshinweis
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Workshop "Rechte Parolen Kontern"

 Kreisverband Havelland  Ortsgruppe Nauen  Veranstaltungshinweis
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Politischer Stammtisch des Kreisverbands

Liebe alle,

Am 12. Juli laden wir Euch herzlich um 11 Uhr zu unserem politischen Stammtisch ins Grüne Büro in der Potsdamer Straße 10 in 14612 Falkensee ein.

Da uns die aktuelle Woche mit ihren hohen Temperaturen und die sich häufenden Nachrichten über Wassermangel und eine wachsende Zahl von Hitzegeschädigten sehr beschäftigt, möchten wir gerne mit Euch über die Themen Wasser im Havelland und Hitzeschutz im Alltag sowie dazugehörige Maßnahmen sprechen. Dazu bekommen wir 

dann jeweils einen Input von Dr. med. Andrea Nakoinz, Expertin für Hitzeschutz (https://www.deutschlandfunk.de/hitzeschutzregeln-fuer-den-sport-interview-mit-andrea-nakoinz-medizinerin-100.html), die Institutionen und Kommunen hinsichtlich Hitzeschutz mit Fokus auf Gesundheitsschutz berät sowie Inputs aus unserer Kreistags- und Falkenseer Stadtverordnetenfraktion. Letztere berichten von den Maßnahmen, die der Landkreis bzw. die Stadt Falkensee diesbezüglich ergriffen haben, was sie noch planen und wie die Themen in den Parlamenten derzeit besprochen und angegangen werden.

Anschließend gibt es viel Platz für Fragen und für eine offene Diskussion, wie wir als Bündnisgrüne die Brisanz beider Themen noch besser an die Havelländer*innen vermitteln können.

Wir stellen etwas Essen und Trinken, freuen uns aber auch sehr auf Eure hausgemachten Leckereien und natürlich über Euer Kommen und den Austausch!

Für die weitere Planung bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail an: kgf@gruene-havelland.de

Grüne Grüße

Der Kreisvorstand

 

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Stammtisch OV Dallgow-Döberitz

 Ortsverband Dallgow-Döberitz  Veranstaltungshinweis
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Grüne Sprechstunde im Grünen Büro

Wir sind für Euch da!

Wir möchten für Euch alle ansprechbar sein. Daher bieten wir Euch unsere Sprechstunde digital an, schreibt uns gerne vorab, dann machen wir einen Termin aus. Oder Ihr schreibt uns eine E-Mail oder einen Brief, wenn ihr Anliegen habt.

Euer Kreisvorstand

Und so erreicht Ihr uns:

E-Mail

info@remove-this.gruene-havelland.de

Post

Bündnis 90/Die GRÜNEN
Kreisverband Havelland
Potsdamer Str. 10
14612 Falkensee

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