- Erhalt des Waldcharakters von Schönwalde (keine weitere Verdichtung durch Mini
Grundstücke kleiner 750 qm und auch keine Erhöhung der überbaubaren Grundfläche von
jetzt 140 qm; konsequentes Umsetzen der Baumschutzsatzung § 6 Ausnahmen verschärfen;Baumschutz vor Einschlag)
- Nordumfahrung muss verhindert werden
- Müllkippe entsorgen !
- Wasserqualität des Badesees Strandbad Schönwalde Siedlung verbessern
- Renaturierung Schönwalder Fließ - Erhalt und Pflege der Alleen (z.B. durch rechtzeitiges Nachpflanzen)
- Binnendünen Kennzeichnen und Erhalten ( Was ist eigentlich eine Binnendüne? )
- Grabensystem schützen und wiederherstellen
- Bürgersolaranlage
- Energiesparmassnahmen der Gemeinde (öffentliche Gebäude/ Ausbau von energiesparender Straßenbeleuchtung)
§ 6
Ausnahmen ( Genehmigungstatbestände )
(1) Die Behörde kann auf Antrag von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten Ausnahmen von den Verboten des § 3 zulassen, wenn das Verbot:
1. zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit den öffentlichen Interessen, insbesondere dem Zweck der Schutzausweisung vereinbar ist, oder
2. eine nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstückes sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann.
3. Eine Ausnahme soll zugelassen werden, wenn
a) der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte aufgrund von Rechtsvorschriften verpflichtet ist, den geschützten Landschaftsbestandteil zu entfernen oder zu verändern, und er sich nicht in zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann,
b) von dem geschützten Landschaftsbestandteil Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können,
c) der geschützte Landschaftsbestandteil krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, oder
d) die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils aus überwiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.
(2) Ausnahmen sind bei der Behörde schriftlich mit Begründung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Baumbestandsplan mit Foto beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Landschaftsbestandteile nach Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind. Die Behörde kann auf Kosten des Antragstellers die Beibringung eines Gutachtens (hinsichtlich des Zustands des Baumes) durch einen Baumgutachter verlangen.
Die Entscheidung über einen Ausnahmeantrag ist schriftlich zu erteilen. Sie kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere einem Widerrufsvorbehalt verbunden werden. Die Genehmigung soll auf zwei Jahre nach der Bekanntmachung befristet werden. Auf Antrag kann die Frist um jeweils ein Jahr verlängert werden.
(3) Während der Zeit vom 15.03. - 15.09. eines jeden Jahres ist die Beseitigung der geschützten Landschaftsbestandteile nach dem § 34 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) verboten. Sollen während dieser Zeit geschützte Landschaftsbestandteile zerstört oder beseitigt werden, so ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Behörde zu beantragen.
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Liebe Frauen, wir laden euch wieder sehr herzlich ein zum 83. Falkenseer Frauenstammtisch am Donnerstag, 13.11.2025
um 19 Uhr im Kulturhaus „Johannes R. Becher“, Havelländer Weg 67 in Falkensee
Unsere Gastfrau ist Katja Karger, die Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg
Mit ihr wollen wir sprechen über Themen wie. Was wäre die Arbeitswelt ohne Frauen und was ist geschlechtersensible Interessenvertretung?
Wir freuen uns auf Euch!
Ursula Nonnemacher, Petra Budke, Ulrike Legner-Bundschuh
Wir bitten euch um Anmeldung per Email unter falkenseerfrauenstammtisch@gmail.com
Am 15. November kommen die gewählten Vertreter*innen der 18 bündnisgrünen Kreisverbände zum ganztätigen Landesparteitag des Landesverbands in Finsterwalde zusammen. Dabei sind dann auch unsere zehn bestimmten Delegierten. Dort wählen wir u.a. unsere neue Landesvorsitzende.
Deutsche Messe AG
Messegelände
Halle 7
30521 Hannover
Wir möchten für Euch alle ansprechbar sein. Daher bieten wir Euch unsere Sprechstunde digital an, schreibt uns gerne vorab, dann machen wir einen Termin aus. Oder Ihr schreibt uns eine E-Mail oder einen Brief, wenn ihr Anliegen habt.
Euer Kreisvorstand
Und so erreicht Ihr uns:
Bündnis 90/Die GRÜNEN
Kreisverband Havelland
Potsdamer Str. 10
14612 Falkensee
Ein Beitrag von Dr. Franziska Brantner, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Alexandra Geese, MdEP und stellv. Sprecherin der [...]
Nächste Woche startet die große UN-Klimakonferenz in Belém in Brasilien. Beim „Leaders Summit“ der brasilianischen Regierung vor der [...]
In unseren Kommunen findet das Leben statt. Im Schwimmbad, auf dem Marktplatz, in der Schule, auf dem Sportplatz. Doch viele Städte und [...]