Gemeinsamer Antrag zur Stasiüberprüfung 2010

Landkreis Havelland

Der Kreistag

Antrag

 

für die Sitzung


Beratungsfolge

Sitzungstermin

AnträgeKreistag

29.03.2010


Anträge

Einreicher:Fraktionen des Kreistages

Betreff:

Überprüfung der Kreistagsabgeordneten, des Landrates und der kommunalen Wahlbeamten des Landkreises Havelland auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR


Beschlussvorschlag:


Anträge

  1. Der Vorsitzende des Kreistages wird beauftragt, bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) Antrag auf Akteneinsicht für alle Kreistagsabgeordneten und den Landrat zu stellen. Scheiden bis zum Ablauf der in § 21 Abs. 3 StUG genannten Frist Angehörige vorgenannter Personengruppen aus dem Kreistag oder einem Dienstverhältnis mit dem Landkreis Havelland aus und werden durch andere Personen ersetzt, hat der Vorsitzende des Kreistages unaufgefordert auch für diese einen Antrag auf Akteneinsicht bei der BStU zu stellen.

Die Bundesbeauftragte wird gebeten, sämtliche Post in dieser Angelegenheit persönlich und vertraulich an den Kreistagsvorsitzenden, Herrn Jürgen Bigalke, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow zu senden.

  1. Die von der BStU zugesandten Unterlagen werden gemeinsam in einer Sitzung des Ältestenrates des Kreistages - zu der durch den Vorsitzenden des Kreistages geladen wird - geöffnet und gesichtet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vorsitzenden der Fraktionen nicht alleine mit der Sichtung der Unterlagen von Mitgliedern der eigenen Fraktion betraut werden. Gleiches gilt für den Landrat.

Über die Ergebnisse wird der/die Abgeordnete jeweils zeitnah informiert.

  1. Soweit der Ältestenrat Anhaltspunkte für eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder des Arbeitsgebiets 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei erhält, ist die betroffene Person anzuhören und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Die/der Betroffene kann eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen.

Bei der Beurteilung des Einzelfalls sind Besonderheiten, wie Dauer und Intensität, Zeitpunkt und Grund der Aufnahme und der Beendigung einer Tätigkeit für das ehemalige MfS einzubeziehen.

Nach erfolgter Anhörung und Würdigung aller bekannten Gegebenheiten spricht der Ältestenrat eine Empfehlung aus. Diese bedarf der Zweidrittelmehrheit im Ältestenrat.

  1. Nach Abschluss der Überprüfung wird die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die Ergebnisse der Überprüfungen unterrichtet Die Unterrichtung beschränkt sich auf die Mitteilung, dass die Überprüfung abgeschlossen ist und die Mitteilung, welche Empfehlung der Ältestenrat zu einzelnen Mitgliedern des Kreistages ausgesprochen hat und welche Form der Zusammenarbeit bestand.

  1. Nach Abschluss der Überprüfung und Unterrichtung der Öffentlichkeit sind die von der Bundesbeauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen, soweit sie nicht an diese zurückgegeben werden, für die Dauer der laufenden Wahlperiode durch den Kreistagsvorsitzenden vertraulich und verschlossen aufzubewahren. Spätestens im zweiten Monat des Beginns der folgenden Wahlperiode sind die Unterlagen nachweislich und datenschutzgerecht zu vernichten.

  1. Der Landrat wird beauftragt, gleichen Antrag für die Beigeordneten des Landkreises zu stellen und den Ältestenrat zu informieren.

Rathenow, 2010-02-

Fraktionsvorsitzende SPD

Fraktionsvorsitzender CDU

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/Die Grünen

Fraktionsvorsitzender FDP

Fraktionsvorsitzender BAUERN PLUS

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE.

Begründung:

Die letzte Überprüfung der Mitglieder des Kreistages erfolgte im Jahr 1998. Neben dem seit dieser Zeit stattgefundenen personellen Wechsel spricht auch die Forschungstätigkeit der BStU für eine erneute Überprüfung der Mitglieder des Kreistages, sowie des Landrates und der kommunalen Wahlbeamten.

In Anbetracht der in § 21 Abs. 3 StUG normierten Frist, besteht noch bis zum 31.12.2011 die Möglichkeit der Überprüfung von Mitgliedern kommunaler Vertretungskörperschaften und kommunaler Wahlbeamter. Die Antragsteller sind sich darin einig, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Havelland ein Anrecht darauf haben, über eine etwaige Tätigkeit für das MfS oder das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei informiert zu werden.

Kreistagsabgeordnete, die erst nach dem 12.01.1990 das 18. Lebensjahr vollendeten, werden nicht überprüft.

Das beigefügte Einzelblatt (Anlage 1) ist dem Kreistagsvorsitzenden unaufgefordert und ausgefüllt bis spätestens zum 16.04.2010 zurückzugeben.

Anlage/Einzelblatt



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