Aktuelles - Anträge - Anfragen - Pressemitteilungen

Unsere Kreistagsfraktion

Seit der Kreistagswahl am 9. Juni 2024 besteht unsere Fraktion im Kreistag aus sechs Abgeordneten.

Das sind Anne von Fircks, Anja Stamm, Ursula Lindner, Petra Budke, Jonathan Gorka und Vivien Tharun. Letztere hat sich uns von "Die PARTEI" angeschlossen.

Als Sachkundige Bürger*innen unterstützen Peter Hetmank, Kathleen Kunath, Frank Voßnacker, Anton Moerstedt und  René Wendt die Kreistagsfraktion.

Die Fraktion wählte Anne von Fircks zur Vorsitzenden und Anja Stamm zur stellvertretenden Vorsitzenden.

Sie erreichen uns unter: kreistagsfraktion@remove-this.gruene-havelland.de

Anne von Fircks - Fraktionsvorsitzende

Kreisauschuss, Finanzausschuss

Seit der Kindheit engagiere ich mich für die Umwelt. Erst in einer Schul-AG, dann auch in der DDR-Umweltbewegung. Seit 2014 bin ich Mitglied bei den GRÜNEN und Abgeordnete in der SVV Falkensee und seit 2019 Fraktionsvorsitzende. Ich setze mich mit ganzem Herzen für grüne Themen wie Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, alterntive Mobilität und soziale Gerechtigkeit ein.

Anja Stamm - Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Kreisausschuss; Auschuss für Regionalentwicklung

Angetreten um die Welt ein bisschen besser zu machen, möchte ich mit viel Motivation realpolitisch Themen wie Radverkehr, ÖPNV und nachhaltige Wirtschaftsförderung voranbringen. Ich setzte mich für zukunftsfähige Ideen im Havelland ein, um allen Havelländer:innen auch zukünftig Raum bieten. Ich möchte mit meiner politischen Arbeit Grundlagen schaffen, um unsere vielfältige Gesellschaft zu unterstützen und die Lebensgrundlage für uns alle zu erhalten. Digitalisierung und Transparenz sind mir sehr wichtig, um durch die Teilhabe Aller, Demokratie erlebbar zu gestalten. Unser wunderschönes Havelland mit seinem reichen Kultur- und Naturschätzen möchte ich mit meinem Engagement mitgestalten und für Alle sichtbar machen.

Ursula Lindner

Jugendhilfeausschuss; Ausschuss für Bildung und Soziales

Mir liegen besonders die Themen Gesundheit und Soziales am Herzen. Für ein gesundes Aufwachsen von Anfang an. Kinder und Jugendliche haben ein Recht, gesund und unbeschwert aufzuwachsen und sich gut zu entwickeln. Ich engagiere mich seit 2014 im Rahmen meines Kreistagsmandates u.a. im Jugendhilfeausschuss für die Frühe Hilfen, die alle Familien und ganz besonders Familien in schwierigen Lebenslagen erreichen sollen. Wir Grüne streben den Einsatz von Babylotsen bereits auf der Geburtenstation und den Zuwachs von Familienhebammen an. Genügend Kitaplätze in Stadt und Land sind noch längst keine Selbstverständlichkeit, hier muss dringend nachgesteuert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Ich setze mich für Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Kinder- und Jugendlichen in der Kommunalpolitik ein.

Petra Budke

Ausschuss für Soziales und Bildung; Auschuss für Arbeit

  • Geboren am 3.11. 1958 in Bielefeld, aufgewachsen in Münster, Abitur 1977 in Münster.
  • Studium der Vergl. Literaturwissenschaft in Münster, Paris, San Francisco und Berlin
  • Ausbildung zur Deutschlehrerin am Goethe-Institut in München
  • Seit 1988 Deutschlehrerin, Leiterin von Fortbildungsseminaren am Goethe-Institut Berlin
  • Verheiratet, drei erwachsene Kinder und seit 2003 im Havelland Zuhause
  • 2019-2024 Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag

Petra Budke ist erreichbar unter mail@remove-this.petra-budke.de

Jonathan Gorka

Ausschuss für Regionalentwicklung, Umweltausschuss

Vivien Tharun

Ausschuss für Finanzen, Umweltausschuss

Sachkundige Bürger Kreistagsfraktion HVL B90/Grüne

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur, Sport, Tourismus, Regionalentwicklung, Bauen

  • Peter Hetmank

Ausschuss für Soziales, Bildung,Gesundheit

  • Kathleen Kunath

Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Petitionen, Kreisausschuss

  • Frank Voßnacker

Ausschuss für Landwirtschaftsförderung, Umwelt, öffentliche Sicherheit

  • Anton Moerstedt

Ausschuss für Grundsicherung und Arbeit

  • René Wendt

Anträge und Anfragen

Hier informieren wir über die politische Arbeit der Kreistagsfraktion

Nachhaltige Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wir aufgefordert, für die Gemeinschaftsver­pfle­gung der in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen und der Havellandklinik Nachhaltigkeitskriterien wie

  • die Verwendung von regionalen und saisonalen Lebensmitteln,
  • das Angebot mindestens eines vegetarischen/veganen Gerichtes am Tag,
  • Erhöhung des Anteils an Bioprodukten,

in die Leistungsbeschreibung von Kantinen­pächtern und Caterern aufzunehmen sowie die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung verpflichtend einzuführen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Die Art und Weise, wie wir unser Ernährungssystem gestalten, hat großen Einfluss auf den Ressourcenverbrauch, die Emission von Treibhausgasen und somit auf den Umwelt- und Klima­schutz. Eine gesunde, nachhaltige Ernährung auf Basis regionaler und saisonaler Lebensmittel ist eng verbunden mit der Entwicklung der ländlichen Regionen. Die Gemeinschafts­ver­pflegung ist dabei ein wichtiger Hebel für den Zugang zu gutem Essen für alle, faire Preise für die Produkte unserer Landwirtinnen und Landwirte, die Stärkung und Entwicklung des Lebensmittelhand­werks sowie für den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten im Havelland. Durch einen Mindestanteil regio­naler und/oder ökologischer Erzeugnisse unterstützen öffentliche Kantinen und Mensen die regionale Wertschöpfung durch eine langfristige und sichere Abnahme und stärken die Nahver­sor­gung mit Lebensmitteln aus der Region. Der Aufbau regionaler Wertschöpfungs­ketten bringt Arbeitsplätze in die Regionen. Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiges Instrument für eine Transformation des Ernährungssystems. Hier haben staatliche Institutionen die nötigen Einflussmöglichkeiten und die not­wendige Breitenwirkung, um Ernährungsgewohn­heiten zuverändern und neue Wertschöpfungs­räume zu entwickeln.

Fraktion BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN

Antrag zur Änderung des Haushaltsplanes des Landkreises Havelland für das Jahr 2022 – Nachpflanzung in Alleen

Der Kreistag möge beschließen:

Im Rahmen eines Pilotprojektes werden in einer ausgewählten Baumallee des Land­krei­ses Lückenbepflanzungen vorgenommen. Dafür sind Mittel im Haushalt von 50.000 Euro vorzusehen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Aktuell werden bevorzugt neue Baumalleen angelegt. Die Lückenbepflanzung ist laut Aussage der Kreisverwaltung aufwendiger, da die Anpflanzpflege einzelner junger Bäume weitere Wege und damit mehr Personal- und Zeitaufwand bedeuten. Werden Bäume aus Alleen gefällt, werden die entstandenen Lücken in der Regel nicht geschlossen und somit der Alleenbestand geschwächt. Das entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

 

Grundsätzlich sind in Brandenburg Alleen gemäß § 17 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutz­ausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützt. Sie dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden.

Unter dieses Verbot fallen unter anderem Baumfällungen, Bau- und Schnittmaßnahmen.

Kommt es zur Fällung eines Alleebaumes, sind gemäß § 17 Abs. 3 BbgNatSchAG Ersatzpflanzungen vorgeschrieben. Alleen sind zu erhalten. Darum ist eine Nachpflanzung in die Lücken essenziell.

Im Brandenburger Alleenerlass steht: "Werden aus Alleen, die hinsichtlich ihrer Gesamtstruktur vital sind und eine gesicherte Lebenserwartung von mehreren Jahrzehnten haben, einzelne Bäume wegen natürlichen Abgangs oder aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht entfernt, werden diese in der betreffenden Allee in vorhandene Baumlücken (bis zu fünf aufeinander­folgende

Bäume) im Verhältnis 1:1 unter Beibehaltung der bisherigen Baumflucht nachgepflanzt, sofern das aus dendrologischer Sicht sinnvoll ist.“

 

Da das Dezernat IV die Lückenbepflanzung mit den vorhandenen Ressourcen nicht vornehmen kann, soll im Rahmen eines Pilotprojektes eine besonders lückige Allee ausgesucht werden und mit Hilfe externer Dienstleister bepflanzt werden. Ziel ist es, hier Erfahrungen zu sammeln, um die Lückenbepflanzung im Landkreis zukünftig zu verstetigen und somit der gesetzlichen Pflicht als Baulastträger nachzukommen. Im Alleenkonzept werden im Rahmen der Erfassung dafür auch die lückigen Alleen betrachtet und Prioritäten für die Lückenschließung vorgenommen.

 

Für die notwendigen Mittel in Höhe von 50.000 Euro sollen als Gegenfinanzierung aus dem Sachkonto/Kostenstelle 65000 (Budget des Gebäude- und Immobilienmanagement) entnommen werden.

Fraktion BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN

Konkrete Maßnahmen Klimaschutzkonzept

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Auf Basis des Klimaschutzkonzepts erstellt die Kreisverwaltung  für die nächsten drei Jahre eine Liste mit konkreten Maßnahmen, die pro Jahr umgesetzt werden. Für diese Maßnahmen werden auch Haushaltsmittel in den kommenden Haushalten hinterlegt.

 

Sachverhalt/Begründung:

Das Klimaschutzkonzept enthält einen umfangreichen Maßnahmenkatalog. Diese Maßnahmen sind aber teilweise  recht allgemein gehalten. Um die Umsetzung des Maßnahmenkataloges besser begleiten und kontrollieren zu können, sollen konkrete Maßnahmen definiert werden, die pro Jahr umgesetzt werden. Diese können zum beispielsweise die Errichtung von Solaranlagen auf bestimmten Gebäuden oder die energetische Sanierung von konkreten Liegenschaften des Landkreises beschreiben. Damit entsteht ein konkreter und transparenter Fahrplan für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und Klarheit über die benötigten Haushaltsmittel, die dann auch in die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt werden. Die Maßnahmenliste wird von der Kreisverwaltung (Klimaschutzmanagement) erarbeitet und im Ausschuss vorgestellt. Über den Umsetzungsstand der Maßnahmen wird regelmäßig im Ausschuss berichtet.

Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN

Anfrage Tiertransporte

Sehr geehrter Herr Landrat,
Langstreckentiertransporte haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Brandenburg ist
nach Medienangaben zu einem der drei Hotspots für Exportgenehmigungen von Tieren in EU-
Drittländer geworden. So wurden 2019 bspw. rund 24.800 Rinder aus Brandenburg ausgeführt.
In den Berichtsjahren 2018/2019 wurden in ganz Europa insgesamt 1800 Rindertransporte (also nur
ein kleiner Teil) zwischen EU-Mitgliedsstaaten oder in Drittstaaten kontrolliert. Dabei kam es laut
Verbraucherschutzministerium insgesamt zu 214 festgestellten Verstößen gegen den Tierschutz. In
152 Fällen ging es um die Transportfähigkeit der Rinder, 33 Mal wurden das Raumangebot und in 15
Fällen die Transportfahrzeuge bemängelt. Bei neun Transporten wurden die Tiere nicht oder nicht
ausreichend gefüttert und getränkt, die Beförderungsdauer überschritten, Ruhezeiten nicht
eingehalten.
Unklar ist, ob Personalausstattung und Informationsstand im Landkreis ausreichend sind, um
jederzeit eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Tierschutzstandards zu gewährleisten. Dies gilt
auch für Brandenburg. Das Bundeslandwirtschaftsministerium baut derzeit eine Datenbank für
Tiertransporte auf und fragt dafür bei betroffenen Ländern wie Russland und Usbekistan die Daten
zu geeigneten Versorgungsstellen entlang der Routen ab.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Transporte in Drittländer wurden seit 2015 durch die zuständige Behörde im
Landkreis abgefertigt (bitte nach Jahren und Drittländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele Anträge auf Tiertransporte in Drittländer wurden seit 2015 durch die zuständigen
Behörden nicht genehmigt und warum (bitte nach Jahren und Drittländern aufschlüsseln)?
3. Wie oft wurde eine Entscheidung der Behörden einen Transport betreffend gerichtlich
angefochten? Mit welchem Ausgang?
4. Wie viel Personal ist derzeit für die Genehmigungsverfahren zur Überwachung der
Transporte eingesetzt und wo sehen Sie ggf. Aufstockungsbedarf, möglichst mit genauer
Darstellung des benötigten zusätzlichen Personals, um eine tierschutzgerechte Abwicklung zu
ermöglichen (diese Frage gilt unter den gegebenen Bedingungen, dass noch kein Echtzeit-GPS-
Zugang nach Abfahrt des Transports verfügbar ist)?

4. Inwieweit unterstützt der Landkreis den Aufbau der oben genannten Datenbank und bringt
Informationen ein, die ihnen durch die langjährige Genehmigungspraxis vorliegen? Welche
Informationen werden konkret eingebracht und wie viele Datensätze wurden bisher an das
Bundesministerium bzw. an das Friedrich-Loeffler-Institut übermittelt, das die Datenbank für das
Bundesministerium betreibt?
5. Lange Transporte dürfen nur für Zuchttiere, nicht jedoch für Schlachttiere durchgeführt
bzw. genehmigt werden. Welchen Nachweis für einen Herdenaufbau verlangt der Landkreis?
6. Bei Antragstellung muss ein umfassender Plan über den Transport vorgelegt werden,
einschließlich der genutzten Kontroll- und Versorgungsstellen. Die gemachten Angaben müssen
einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. Wie genau werden diese Plausibilitätsprüfungen in
den zuständigen Kreisbehörden umgesetzt?
7. Nach dem Transport muss ein Abgleich des Transportbuchs mit den vor Fahrtantritt
gemachten Angaben über Kontrollstellen, Pausen etc. zeitnah stattfinden. Wie oft und in welchem
zeitlichen Abstand zum stattgefundenen Transport werden diese Kontrollen im Landkreis
durchgeführt? Wie fließen die Erkenntnisse aus diesem Abgleich in die Abfertigungspraxis
zukünftiger Transporte ein?
8. Die Behörden sind dazu autorisiert und angehalten, auf das GPS-System der Transporter
zuzugreifen und damit die Einhaltung vorgegebener Pausen etc. zu überwachen ('Digitalerlass'). In
wie vielen Fällen hat sich die zuständige Behörde im Landkreis die GPS-Daten der von ihr
abgefertigten Transporte vorlegen lassen? Bei wie vielen Transporten gab es bei der Prüfung der
GPS-Informationen Unstimmigkeiten und welche?
9. Im April 2019 wurden bei der Besichtigung von Entlade- und Versorgungsstationen in der
Russischen Föderation enorme Mängel aufgedeckt, was damals zu einer vorübergehenden
Aussetzung von Tiertransporten in oder über diese Länder durch das zuständige Ministerium führte.
Welche Konsequenzen hat der Landkreis für seine Abfertigungspraxis aus diesen Berichten
gezogen?
10. Problematisch sind die häufigen Verzögerungen der erlaubten Fahrzeiten durch Staus oder
Wartezeiten, insbesondere an den Grenzübergängen4, ebenso Ladedichte, Versorgung der Tiere
und eine ausführliche gesundheitliche Überwachung. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf die
Erfahrungen der letzten Jahre mit extrem heißen Sommern. Mit welchen Begründungen wurden
dennoch Genehmigungen ausgesprochen? (Bitte eventuell geordnet nach Themenbereichen und
konkrete Informationen zu einzelnen Fällen).
11. Im Juni 2020 hat die Tierrechtsorganisation Vier Pfoten Anzeige gegen mehrere
Brandenburger Veterinärämter wegen des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei gestellt. Die
Staatsanwaltschaften in Cottbus und Potsdam nahmen daraufhin Ermittlungen auf. Ende Juli 2020
verständigten sich die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming und Prignitz darauf, bis
zur Klärung der Vorwürfe keine Rindertransporte in Drittstaaten abzufertigen. Warum ist unser
Landkreis diesem Beispiel nicht gefolgt?
12. Sehen Sie Überarbeitungsbedarf beim Handbuchs für die Genehmigung und Kontrolle durch
die Veterinärbehörden durch das Land und wenn ja, wo?

13. Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung beauftragt, einen runden Tisch zum
Thema Tiertransporte einzurichten. Inwieweit sind Sie an dessen Einrichtung interessiert? Wie
könnten Sie sich einbringen?
Vielen Dank und freundliche Grüße

Dr.Antje Töpfer / Fraktionsvorsitzende

Nachpflanzungen in Alleen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Das Dezernat IV soll bis zum Ende des Jahres 2023 seiner Pflicht der Nachpflanzung  laut § 17 Abs 3  BbgNatSchAG nachkommen und das Budget für Nachpflanzungen anpassen. Dabei sollen vorrangig Alleen neu angelegt bzw. Lücken in Alleen geschlossen werden.

Sachverhalt/Begründung:

 

In den letzten 5 Jahren wurden vom Kreisstraßenbauhof, der dem Dezernat IV unterliegt, Fällgenehmigungen für 563 Bäume erteilt und ausgeführt. Davon waren  291 Bäume Alleebäume. Es wurden nur 79 Nachpflanzungen in bestehende Alleen getätigt. Daraus ergibt sich ein Defizit von 73% Nachpflanzungen in Alleen. Das Dezernat IV gibt an, dass 448 Jungbäume in Ersatz- und Kompensationspflanzung gepflanzt wurden. Theoretisch hätten noch weitere 212 Alleebäume gepflanzt werden müssen, um das Defizit von 291 Alleebäumen zu kompensieren. 

Das Dezernat IV hat die Aufgabe der Verkehrssicherung, der sich daraus eventuell ergebenden Fällung nicht verkehrssicherer Bäume, sowie die Organisation und Beauftragung der Nachpflanzungen. Laut Kreisverwaltung ergeben sich Probleme bei der Nachpflanzung. Ein wichtiges Argument ist der fehlende kreiseigene Boden. Der Erwerb des Bodens für die Nachpflanzungen muss in der Planung des Budgets zukünftig mit einbezogen werden.

 

Grundsätzlich gilt in Brandenburg, dass Alleen gemäß § 17 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) gesetzlich geschützt sind. Sie  dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt, oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden.

Unter dieses Verbot fallen unter anderem Baumfällungen, Bau- und Schnittmaßnahmen.

Kommt es zur Fällung eines Alleebaumes, sind gemäß § 17 Abs 3 BbgNatSchAG Ersatzpflanzungen vorgeschrieben.

Das öffentliche Interesse liegt im langfristigen Fortbestand der Allee als Ganzes, unter Wahrung ihres typischen Charakters und des Landschafts- und Ortsbildes. Das Havelland muss seinen wertvollen Alleenbestand langfristig sichern, schützen und ausbauen.  Laut der Alleenkonzeption des Landes sollen pro Jahr in Brandenburg 30 km Alleen neu gepflanzt werden. Die Entwicklung der Alleen im Land ist aber insgesamt rückläufig. Das Havelland muss hier auch einen Anteil leisten, damit Brandenburg weiterhin „Land der Alleen“ bleibt.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Berufung einer/s Alleen- und Baumschutzbeauftragten

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung beruft eine*n Alleen- und Baumschutzbeauftragte*n im Dezernat III. Diese*r begleitet die Erstellung und die Umsetzung des im September 2020 beschlossenen Alleenkon­zepts, nimmt an den Baumschauen teil und dient als Ansprechperson für alle Fragen rund um die Alleen im Havelland. Die Verwaltung wird gebeten, bei der Erstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2022 für diese Beauftragtenstelle 0,5 VZE vorzusehen.

Sachverhalt/Begründung:

 

Alleen sind über das Brandenburgische Naturschutzgesetz geschützt. Der im September 2020 durch den Kreistag gefasste Beschluss zum Antrag von DIE LINKE/Die PARTEI (Drucksache BA-0053/19) sieht die Erstellung eines Alleenkonzepts vor, welches eine Erfassung des Zustandes der bestehenden Alleen vorsieht sowie ein Konzept zur Verjüngung und Erweiterung der Alleen.

 

Um diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen wir analog der Radverkehrsbeauftragten eine Ansprech­person, bei der dieses Thema verortet ist. Die Alleenbeauftragte kümmert sich um die Erstellung des Alleenkonzeptes, begleitet die Umsetzung und berichtet regelmäßig im Ausschuss für Land­wirt­schaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit.

 

Alleen sind ein Kulturgut und ein Markenzeichen Brandenburgs. Neben touristischen Aspekten

haben sie eine hohe ökologische Bedeutung. Zusätzlich beschatten sie die Straßen, sind ein natürlicher Schallschutz und filtern Feinstaub und andere Schadstoffe aus der Luft. Das Wurzelwerk hält das Wasser, schützt vor Erosion und Verschlammung.

 

In Brandenburg nimmt der Alleenbestand kontinuierlich ab. Fanden sich im Jahr 2006 an Branden­burgs Straßen noch mehr als 2.300 Kilometer Alleen, sind es inzwischen rund 600 Kilometer (ca. ein Viertel) weniger. Von 2014 bis 2018 wurden in Brandenburg 21.275 Straßenbäume gefällt und nur 12.765 nachgepflanzt. Dies stellt einen Verlust von 40 Prozent dar. Hinzu kommt, dass die neu gepflanzten Bäume immer viel kleinere Kronen haben als die gefällten und damit weniger zum ökologischen Gesamtsystem beitragen.

 

Auch das Havelland muss mehr für den Schutz der Alleen tun. Die Deutsche Alleenstraße führt durch unseren Landkreis und die Diskussion um die rechtswidrigen Fällungen bei Börnicke (B273) auf der Deutschen Alleenstraße haben gezeigt, dass der Alleenschutz intensiviert werden muss. Die Berufung ist kostenneutral, weil die Aufgabe von einer bereits angestellten Fachkraft übernommen werden kann.

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI

Anfrage zu Fällungen und Nachpflanzungen von Straßenbäumen

Anfrage zu Fällungen und Nachpflanzungen von Straßenbäumen
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Straßenbäume befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt in der Obhut der Kreisverwaltung
als Straßenbaulastträger?
2. Wie viele Straßenbäume wurden in den letzten fünf Jahren gefällt? Bitte aufschlüsseln nach
der Anzahl vitalitätsbedingter Fällungen (abnehmende Standsicherheit) und Fällungen aus
Gründen der Baufreiheit.
3. Wie viele Bäume davon gehörten zu Alleen?
4. Wie viele der Alleebäume wurden nachgepflanzt, um den Alleencharakter zu erhalten?
5. Wie viele Bäume wurden in den letzten fünf Jahren gepflanzt. Bitte aufschlüsseln nach Jahr
und Baumart.
6. In welchem Umfang finden Baumpflegemaßnahmen an Straßenbäumen statt? Wird regelmäßig
auf Misteln kontrolliert und werden diese entfernt?
7. Sind Fällungen aus Gründen von Krankheit, abnehmender Vitalität und Standsicherheit sowie
Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenland im Landkreis nachpflanzpflichtig?
Begründung:
Im Landkreis Havelland gibt es zahlreiche prächtige Alleen sowie Straßenbäume. In den vergangenen
Jahren und auch zu Beginn des laufenden Jahres wurden viele Bäume gefällt. Nicht immer sind die
Gründe der Fällungen nachvollziehbar. Bäume haben wichtige Funktionen u.a. für den Wasserhaushalt,
das Mikroklima oder die Strukturierung von Landschaftsräumen und sollten deshalb wo immer
möglich erhalten werden.
Vielen Dank und freundliche Grüße

Dr.Antje Töpfer

Fraktionsvorsitzende Grüne/B90

Anfrage zu Fällungen von Alleebäumen bei Garlitz

Anfrage zu Fällungen von Alleebäumen bei Garlitz
Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. An der Kreisstraße (K6332) Richtung Marzahne/Brandenburg wurden drei stattliche Alleebäume
gefällt. Warum wurden die Bäume gefällt?
2. Sind weitere Fällungen von Alleebäumen an der genannten Kreisstraße geplant? Wenn ja,
warum?
3. Sind ausreichend Alternativen zu den Fällungen von Sachverständigen geprüft worden, um
die Alleebäume zu erhalten?
4. Sind die anerkannten Naturschutzverbände bei der Baumschau beteiligt worden?
5. Gibt es dazu ein Baumschauprotokoll?
Begründung:
Alleen sind gemäß § 17 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes
(BbgNatSchAG) gesetzlich geschützt. Sie „dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich
oder nachhaltig beeinträchtigt werden“. Unter dieses Verbot fallen unter anderem Baumfällungen,
Bau- und Schnittmaßnahmen. Alle Möglichkeiten zum Erhalt von Alleebäumen und Alternativlösungen
sind zu prüfen und auszuschöpfen. Das öffentliche Interesse liegt im langfristigen Fortbestand
der Allee als Ganzes, unter Wahrung ihres typischen Charakters und des Landschafts- und
Ortsbildes. Wirtschaftliche Interessen, technische oder „funktionale“ Aspekte dürfen grundsätzlich
nicht zu Lasten des geschützten Alleenbestandes gehen.
Vielen Dank und freundliche Grüße

Dr.Antje Töpfer

Fraktionsvorsitzende Grüne/B90

Antrag: Optimierung des Breitbandausbaus

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung erhöht die Personalkapazitäten im Dezernat Wirtschaft deutlich um einen reibungslosen Breitbandausbau um Landkreis zu gewährleisten. Geprüft muss zudem die Kapazität in den Genehmigungsbehörden (Naturschutz, Archäologie etc.…) werden um die eingehende Antragsflut ordnungsgemäß prüfen zu können und die Genehmigungen in einem akzeptablen Zeitfenster zu erteilen.

Des Weiteren soll die mögliche zusätzliche Förderung von 49% zur ersten Berechnung im vollen Umfang ausgeschöpft werden. Dazu müssen alle möglichen Anschlusspunkte der Unterversorgung identifiziert werden. Eine mögliche Anhebung der Unterversorgungsgrenze von 30Mbit auf 50Mbit wie in anderen Landkreisen ist zu prüfen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Der Landkreis Havelland steht vor der vielschichtigen Herausforderung des geförderten Breitbandausbaus. Um die die Förderung optimal auszuschöpfen, die Marktteilnehmer zu koordinieren, ökonomisch wünschenswerte Mitverlegung zu ermöglichen, Bürgerfragen und -versorgungswünsche zu berücksichtigen, Gemeinden bei der Umsetzung zu unterstützen, Versorgungslücken zu identifizieren und rechtliche Änderungen im Auge zu behalten um diese für den Landkreis zu nutzen, müssen die Personalkapazitäten im Dezernat Wirtschaft deutlich erhöht werden. Die aktuelle 75%-Stelle ist dafür bei weitem nicht ausreichend. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, welcher eine ähnliche Projektstruktur aufweist, hat heruntergerechnet auf die etwas geringere Bevölkerungszahl des Havellands 3 volle Stellen für das Projekt Breitbandausbau. Nur mit einer ausreichender Personaldecke ist es möglich die Förderung optimal und nachhaltig zu nutzen.

Des Weiteren müssen auch in den entsprechenden Genehmigungsbehörden die Personalkapazitäten angepasst werden um der Flut von Anträgen Herr zu werden und hier keine unnötigen Verzögerungen im Ausbau in Kauf nehmen zu müssen.

Der Fördermittelgeber stellt eine Erhöhung der 90%-Förderung des Breitbandausbaus um bis zu 49% in Aussicht. Diese zu Nutzen um nachhaltig alle Versorgungslücken zu schließen ist Aufgabe des Landkreises. Unter dieser Zielvorgabe müssen im Idealfall alle (potentiellen) Haushalte unter 50Mbit, sowie alle Bildungseinrichtungen und Gewerbeeinheiten einen geförderten Anschluss erhalten.

Fraktion Grüne/B90

Antrag: Durchführung von digitalen Sitzungen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung erarbeitet ein Konzept zur Umsetzung digitaler Ausschusssitzungen und schafft die technischen Voraussetzungen unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.

 

Sachverhalt/Begründung:

Die Corona-Krise betrifft auch die Arbeit kommunaler Parlamente. In der Zeit des Lockdowns wurden einige Ausschusssitzungen gar nicht durchgeführt. Im April hat der Landtag im Gesetz zur „Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz - BbgKomNotG)“ festgelegt, dass kommunale Parlamente nicht mehr zwingend als Präsenzveranstaltungen durchzuführen sind. Das Gesetz war bis zum 30.6. befristet, wurde aber bis zum 30.9. verlängert. Parallel arbeitet der Landtag gerade an einer Änderung der Kommunalverfassung, um digitale Sitzungen langfristig zu ermöglichen. Auch das Havelland sollte diese Möglichkeit jetzt nutzen, um für den Fall eines möglichen weiteren Lockdowns handlungsfähig zu bleiben bzw. langfristig digitale Ausschusssitzungen durchführen zu können.

 

Die Kreisverwaltung möge prüfen, welches System für Videokonferenzen unter Berücksichtigung des Datenschutzes eingesetzt werden kann. Wenn notwendig ist die Geschäftsordnung des Kreistages entsprechend anzupassen sowie die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Presse zu prüfen. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit gegeben werden, bei absehbar sehr kurzen Sitzungen, dass sich Ausschussmitglieder per Video dazu schalten können, sodass zur Sitzungszeit unverhältnismäßige Reisezeiten und –kosten eingespart werden

Fraktion Grüne/B90

Antrag: Umsetzung DigitalPakt Schule

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt:

  1. für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises schnellstmöglich Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen,
  2. Schulen bzw. Träger von Schulen im Landkreis bei der Antragstellung zu beraten und aktiv zu unterstützen sowie
  3. ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, um regionale Strukturen für Wartung und Administration der digitalen Infrastruktur für die Schulen des Landkreises zu schaffen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Die Bundesregierung hat mit dem DigitalPakt Schule fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um Schulen in die Lage zu versetzen, digitales Lernen und digitale Werkzeuge einzuführen und zu nutzen. Bisher wurden deutschlandweit nur 20 Mio. Euro abgerufen. Die Frist für die Einreichung wurde verlängert, endet aber am 31.12.2020. Im Land Brandenburg haben bisher nur 39 Schulen Anträge eingereicht. Wobei bisher neun Anträge für elf Schulen mit einem Fördervolumen von 2,4 Mio. Euro bewilligt wurden. Im Landkreis gibt es 38 Schulen in kommunaler Trägerschaft und sieben Schulen in Trägerschaft des Landkreises. Es besteht also dringend Handlungsbedarf.

Die Corona-Pandemie hat in den Schulen deutlich gemacht, wie groß der Nachholbedarf auch hinsichtlich digitaler Ausstattung, der Fähigkeit zur Nutzung digitaler Werkzeuge und pädagogischer Konzepte ist. Lehrer*innen und Schüler*innen müssen schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, Homeschooling durchzuführen.

Digitale Kompetenz ist heute und in Zukunft von entscheidender Bedeutung: für jeden Einzelnen und jede Einzelne, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können.

Dabei darf niemand auf der Strecke bleiben. Lehrer*innen müssen qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen, digitale Kompetenzen zu vermitteln und digitale Lernkonzepte entwickeln zu können. Mit dem DigitalPakt Schule bringen Bund und Länder beides entscheidend voran.

Infrastrukturen wie Schul-Clouds dienen dazu, schulübergreifend genutzt zu werden. Vor allem helfen übergreifende digitale Bildungsinfrastrukturen, die pädagogische Arbeit mit digitalen Werkzeugen für möglichst viele Beteiligte zu vereinfachen und zu verbessern. Hier sollte sich der Landkreis aktiv einbringen, um schul- und gemeindeübergreifend Konzepte zu entwickeln.

Durch die Schulschließungen infolge der Coronakrise, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zur Unterstützung des Homeschoolings auch digitale Bildungsinhalte zusammen mit Investitionen in die Infrastruktur beantragt und gefördert werden dürfen. Diese Regelung ist ebenfalls bis zum Jahresende 2020 befristet.

Vielerorts übernehmen Lehrkräfte einfache technische Problembehebungen, sind Ansprech­partner*innen für Lehrkräfte und für Schüler*innen bei technischen Problemen und nehmen eine koordinierende Rolle wahr. Doch die Hauptaufgabe der Lehrkräfte bleibt die pädagogische Vermittlung von Kompetenzen und Inhalten und nicht die Wartung von Netzen und Geräten. Deswegen sieht der DigitalPakt Schule die Möglichkeit vor, die Entwicklung effizienter und effektiver Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder landesweites Projekt zu fördern. Die Lösungen sollen über die einzelne Schule und den einzelnen Schulträger hinausgehen, um die Kosten zu senken und die Lehrkräfte von der Systemadministration zu entlasten. Gefördert werden Vorhaben bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen. Hier sollte die Kreisverwaltung eine aktive Rolle einnehmen, um regionale Strukturen für Wartung und Administration der digitalen Infrastruktur für die Schulen des Landkreises zu schaffen.

Fraktion Grüne/ B90

Antrag: Tempolimit in Kommunen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und als Beitrag zum Klimaschutz

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die untere Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die Möglichkeit, in
Modellversuchen Tempo 30 - unabhängig von einer nachgewiesenen
Gefahrenlage – anzuordnen, vollständig auszuschöpfen. Dies gilt auch
und insbesondere an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-,
Landes- und Kreisstraßen) sowie auf anderen Vorfahrtsstraßen.


Sachverhalt/Begründung:
Die am 28. April 2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung ermöglicht
es Straßenverkehrsbehörden, zukünftig Modellversuche unabhängig von einer
nachgewiesenen Gefahrenlage anzuordnen. Dies eröffnet Kommunen einen größeren
Spielraum, um beispielsweise flächendeckend Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
innerhalb von Ortschaften zu erproben. Mit der Ausschöpfung dieser Möglichkeit
unterstützen die Straßenverkehrsbehörden die Gemeinden verkehrsberuhigte Bereiche
und Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen, zur Sicherheit von
Kindern und älteren Personen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung einzuführen bzw. umzusetzen.
Die Einführung von Tempo 30 in Ortschaften hat viele Vorteile:
- Tempo 30 ist ein Baustein für den Umwelt- und Klimaschutz,
- die niedrigere Geschwindigkeit reduziert benötigte Verkehrsflächen und damit die
Bodenversiegelung,
- Tempo 30 verringert den Kraftstoffverbrauch und damit verbunden gesundheitsund
umweltschädliche Emissionen
- durch die Reduzierung der Geschwindigkeitsdifferenzen wird eine gleichmäßige
Fahrweise erreicht, weniger Bremsabrieb / Feinstaub erzeugt, der Verkehr kann
besser fließen
- die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber dem motorisierten
Individualverkehrs wird attraktiver
- die Einfädelung von Bussen in die Fahrspur wird erleichtert
- die Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß gehende wird erhöht
- die Lebensqualität in der Gemeinde/Stadt durch ein ruhigeres Verkehrsverhalten
steigt deutlich
- Verkehr wird gleichberechtigter für alle Verkehrsteilnehmenden (Kinder,
Jugendliche, Erwachsene, Menschen mit Mobilitäts- und kognitiven
Einschränkungen)
- Die Ungleichheit der Wohnbedingungen an Haupt- und Nebenstraßen wird
abgebaut und erhöht die Akzeptanz, die Gemeinde wird insgesamt sozialer


Fraktion Grüne/B90

Antrag: Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus Lagern in Griechenland

Antrag

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landkreis Havelland bekennt sich zu seiner moralischen und humanitären
Verantwortung und nimmt fünf bis zehn minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge aus
Lagern in Griechenland auf. Die Unterbringung erfolgt vorzugsweise in abgeprüften,
qualifizierten Pflegefamilien.


Sachverhalt/Begründung:
Die Situation für Flüchtlinge in Griechenland ist katastrophal. Zehntausende Menschen harren auf
den Inseln unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen aus. So ist das Lager Moira auf
Lesbos für 2.800 Personen ausgelegt. Aktuell sind dort aber circa 20.000 Menschen untergebracht.
Insgesamt leben circa 40.000 Geflüchtete in Griechenland. Davon sind ca. 4.000 unbegleitete
Kinder und Jugendliche, die allein geflohen sind, mit Verwandten oder Nachbarn mitgeschickt
wurden oder die von ihren Familien getrennt wurden. Sie sind auf sich allein gestellt. Viele von
ihnen leben schutzlos in Zelten oder auf der Straße. Der Zugang zu Betreuung, Bildung und notwendiger
(medizinischer) Versorgung bleibt vielfach verwehrt. Sie sind Gewalt und sexuellen
Übergriffen ausgesetzt. Diese Situation verletzt in einem massiven, teils lebensbedrohlichen
Ausmaß die Rechte der Kinder und Jugendlichen.
Die griechische Regierung ruft immer wieder nach Unterstützung. Auch zahlreiche NGO's, die in
den Lagern aktiv sind, fordern immer wieder, diese humanitäre Katastrophe zu beenden. Die EUKommission
hat Deutschland und andere EU-Länder aufgefordert unbegleitete Jugendliche aus
den Lagern aufzunehmen.
Brandenburg hat sich zur Aufnahme von 50-60 Kindern und Jugendlichen aus griechischen Lagern
entschlossen. Entsprechend der Zuweisung auf die Landkreise würden im Havelland 2,6 minderjährige
Flüchtlinge untergebracht werden. Wir finden dies nicht ausreichend und stehen zu
unserer moralischen Verantwortung. Im Havelland sind ausreichend Strukturen und Erfahrungen
vorhanden, um über die Regelzuweisung hinaus Flüchtlinge aufnehmen zu können. Unsere
Flüchtlings- und Willkommensinitiativen haben in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich
Flüchtlinge betreut und integriert. Aktuell akquiriert die Willkommensinitiative in Falkensee
private Pflegefamilien, die abgeprüft und qualifiziert sind und zukünftig auch für die Aufnahme
von Nicht-Flüchtlingskindern bereit stehen.


Fraktion Grüne/B90; DIE LINKE/ Die Partei

Antrag: Mehr Sicherheit für Radfahrende im Landkreis Havelland

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Die Kreisverwaltung/Untere Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die Änderungen aus der Novelle der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich Sicher­heit für Radfahrende schnellst­möglich umzusetzen.

 

  1. Sich aktiv für das Einrichten von Fahrradzonen in den Kommunen einzusetzen.
  2. Den Grünpfeil für Radfahrende an Ampelkreuzungen anzuordnen.
  3. Das Verkehrszeichen für Überholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen in Kurven und an unübersichtlichen Stellen anzuordnen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist mit 28. April 2020 in Kraft getreten. Daraus ergeben sich wesentliche Änderungen, um den Schutz Radfahrender zu gewährleisten. Die untere Straßenverkehrsbehörde soll die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Möglichkeiten, z.B. Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ausschöpfen, um das Radfahren zu fördern und mehr Sicherheit für Radfahrende zu gewährleisten.

Fraktion Grüne/ B90

Antrag: Radwegebau: Lückenschluss an der B5

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird beauftragt, sich gegenüber dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg  für einen Lückenschluss des Radweges entlang der Bundesstraße B5 zwischen Pessin und Abzweig Haage (circa 5,5 km) einzusetzen und schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag auf Finanzierung zu stellen.

 

Sachverhalt/Begründung:

Aktuell kann hier zwar auf den Havelland-Radweg ausgewichen werden, dies stellt aber einen Umweg da. Die Mittel für den Radwegebau an Bundesstraßen wurde kürzlich deutlich erhöht. Laut Medienberichten werden diese Mittel aber noch nicht im vollen Umfang abgeschöpft. Hier sollte unser Landkreis profitieren und Lücken im Radwegenetz schließen.

Fraktion Grüne/ B90

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